Arbeitszeitkonto
Mit einem Arbeitszeitkonto lassen sich die Arbeitszeiten von Beschäftigten flexibel gestalten.
Vor allem für Unternehmen mit schwankender Auftragslage oder besonderen Arbeitszeitmodellen ist dies vorteilhaft.

In diesem Artikel erklären wir, wie ein Arbeitszeitkonto funktioniert, welche Arten es gibt und welche gesetzlichen Regelungen in Deutschland gelten.
Inhaltsverzeichnis
1. Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto (Azk) ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitszeiten flexibler gestalten können.
Dabei werden die geleisteten Arbeitsstunden kontinuierlich erfasst und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen. Je nach vertraglicher Vereinbarung können sich dabei sowohl Zeitguthaben als auch Zeitschulden auf dem Arbeitszeitkonto ansammeln.
2. Wie funktioniert ein Arbeitszeitkonto?
Ein Mitarbeiter leistet mehr Stunden als vertraglich vereinbart, da z. B. dringende Projekte zu erledigen sind oder eine hohe Auftragslage vorliegt.
Diese entstandenen Überstunden werden als Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, die der Mitarbeiter in einem Ausgleichszeitraum später für bezahlte Freizeit nutzen kann.
Je nach Auftragslage kann es aber auch sein, dass der Mitarbeiter mal weniger arbeitet als vertraglich vorgesehen.
In diesem Fall entstehen Zeitschulden, also Minusstunden. Um das Zeitsaldo wieder auszugleichen, muss der Mitarbeiter die fehlenden Stunden später nacharbeiten. Das monatliche Entgelt bleibt dabei gleich.
2.1. Beispiel für ein Arbeitszeitkonto: So wird es berechnet
Christina hat mit ihrem Arbeitgeber in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Laut Arbeitsvertrag beträgt ihre Soll-Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag.
In einer Woche arbeitet Christina an 2 Tagen länger aufgrund eines Projekts, das bis zum Wochenende fertig sein muss.
So sieht ihre Woche im Detail aus:
| Tag | Sollzeit | Geleistete Arbeitszeit | Differenz |
|---|---|---|---|
| Montag | 8 Stunden | 8,5 Stunden | + 0,5 Stunden |
| Dienstag | 8 Stunden | 8 Stunden | 0 Stunden |
| Mittwoch | 8 Stunden | 7,5 Stunden | – 0,5 Stunden |
| Donnerstag | 8 Stunden | 9 Stunden | + 1 Stunde |
| Freitag | 8 Stunden | 8 Stunden | 0 Stunden |
| Summe | 41 Stunden | + 1 Stunde |
Insgesamt hat Christina in dieser Woche 41 Stunden gearbeitet. Am Ende der Woche hat Christina somit ein Plus von 1 Stunde auf ihrem Arbeitszeitkonto.
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3. Welche Arten von Arbeitszeitkonten gibt es?
Arbeitszeitkonten lassen sich grundsätzlich nach der Dauer des Ausgleichszeitraums und nach der Funktionsweise unterteilen:
- Unterscheidung nach der Dauer des Ausgleichszeitraums
- Kurzzeitkonto
- Langzeitkonto
- Unterscheidung nach der Funktionsweise
- Überstundenkonto
- Gleitzeitkonto
- Ampelkonto
Übrigens
In der betrieblichen Praxis zeigt sich, dass selten nur ein einzelnes Zeitkontenmodell verwendet wird. Betriebe kombinieren oft verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten, um den Beschäftigten ein Modell anzubieten, das optimal zum jeweiligen Arbeitsumfeld passt.
3.1. Unterscheidung nach der Dauer des Ausgleichszeitraums
Kurzzeitkonto
Bei einem Kurzzeitkonto sammeln Mitarbeiter Plus- oder Minusstunden über einen kurzen Zeitraum. Diese Stunden müssen die Beschäftigten innerhalb eines vereinbarten Ausgleichszeitraums wieder ausgleichen, d. h. auf null bringen.
Wie lange der Ausgleichszeitraum dauert, legen Sie als Arbeitgeber fest.
Üblich sind dabei 3, 6 oder 12 Monate. Wird ein Jahreszeitraum vereinbart, handelt es sich um ein Jahresarbeitszeitkonto.

Langzeitkonto
Bei einem Langzeitkonto, auch Lebensarbeitszeitkonto oder Zeitwertkonto genannt, sammeln Beschäftigte über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten Arbeitszeit als Zeitguthaben an.
Diese angesparten Stunden können Beschäftigte später für mittel- bis langfristige bezahlte Freistellungen nutzen, z. B. für
- ein Sabbatical,
- eine verlängerte Elternzeit,
- oder einen vorzeitigen Ruhestand.
Schon gewusst?
Je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung kann auch festgelegt sein, dass Geldguthaben angespart werden, die zu einem späteren Zeitpunkt in bezahlter Zeit verbraucht werden.
Diese Guthaben stammen aus folgenden Quellen:
- Vergütungen von Überstunden
- Teilen des Gehalts
- Gratifikationen wie Weihnachtsgeld
- Entgeltbestandteilen wie Boni oder Prämien
3.2. Unterscheidung nach der Funktionsweise
Überstundenkonto
Das Überstundenkonto ist eine Art des Kurzzeitkontos.
Hier werden die geleisteten Arbeitsstunden von Mitarbeitern erfasst, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen. Die Beschäftigten können diese Überstunden innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraums später als Freizeitausgleich nehmen.
Gleitzeitkonto
Auch das Gleitzeitkonto ist eine Variante des Kurzzeitkontos.
Bei Gleitzeit haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, Beginn, Ende oder auch die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst zu bestimmen. Da die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden pro Tag oder Woche dabei variieren können, werden alle gearbeiteten Stunden exakt auf dem Arbeitszeitkonto erfasst.
Ziel ist es, dass Ihre Mitarbeiter ihr Arbeitszeitkonto innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraums (Gleitzeitperiode) auf null ausgleichen. Als Arbeitgeber können Sie zudem eine verbindliche Kernarbeitszeit festlegen, während derer die Mitarbeiter anwesend sein müssen.
Ampelkonto
Beim Ampelkonto handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitszeitkontos.
Es kommt vor allem im Zusammenhang mit Gleitzeit vor und wird sowohl bei Kurz- als auch Langzeitkonten verwendet.
Das Ampelkonto dient zur Überwachung des aktuellen Arbeitszeitkontostands eines Mitarbeiters.
Es teilt den aktuellen Stundenstand in drei Farbbereiche ein und signalisiert, wann Führung notwendig wird. So lässt sich das Arbeitszeitkonto aktiv steuern statt nur verwalten.
Hier ein Beispiel:

Grün:
bis zu 20 Plus- oder Minusstunden
Geringe Abweichung: Ausgleich erfolgt eigenverantwortlich

Gelb:
21 bis 40 Plus- oder Minusstunden
Kritischer Bereich: Maßnahmen sind notwendig, um die Stunden abzubauen und das Konto wieder in den grünen Bereich zu bringen

Rot:
mehr als 40 Plus- oder Minusstunden
Starke Abweichung: Es besteht akuter Handlungsbedarf
4. Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Arbeitszeitkonten?
Bei Arbeitszeitkonten müssen die rechtlichen Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
Tägliche Arbeitszeit (vgl. § 3 ArbZG)
- Mitarbeiter dürfen an einem Werktag (Montag bis Samstag) höchstens 8 Stunden arbeiten.
Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum (vgl. § 3 ArbZG)
- Die werktägliche Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Allerdings nur dann, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit über einen Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Kalenderwochen nicht mehr als 8 Stunden beträgt.
Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)
- Wenn Arbeitnehmer mehr als 6 Stunden arbeiten, müssen sie eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen.
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeit haben Mitarbeiter einen Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause.
Ruhezeit (vgl. § 5 ArbZG)
- Zwischen 2 Arbeitseinsätzen müssen Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten.
5. Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto bei einer Kündigung?
5.1. Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung
Hat der Mitarbeiter Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt, kann er diese vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch Freizeit abbauen.
Falls dies nicht möglich ist, sind diese Stunden in der Regel als Überstunden gemäß der tarifvertraglichen Bestimmungen oder Betriebsvereinbarung auszuzahlen.

5.2. Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können auch Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters vorhanden sein. Wie diese verrechnet werden, hängt davon ab, wer die Minusstunden verschuldet hat:
Verantwortung des Arbeitnehmers
- Der Beschäftigte hat eigenständig seine Arbeitszeiten organisiert – z. B. im Rahmen eines Gleitzeitkontos – und dabei Minusstunden angesammelt.
- Der Arbeitgeber darf diese vom noch ausstehenden Gehalt abziehen.
Verantwortung des Arbeitgebers
- Es haben sich Minusstunden angesammelt, da der Arbeitgeber nicht für genügend Arbeit gesorgt hat.
- Die Minusstunden dürfen weder mit dem Gehalt noch mit verbleibenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden.
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das volle Gehalt.
6. Wer darf das Arbeitszeitkonto einsehen?
Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Arbeitnehmer haben das Recht, das Arbeitszeitkonto einzusehen. Außerdem können Personalverantwortliche oder der Betriebsrat Einblick erhalten, solange die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

7. Tipps für Arbeitgeber
Damit die Einführung und Nutzung von Arbeitszeitkonten im Unternehmen gelingen, haben wir hier einige Tipps zusammengestellt:
Legen Sie klare Regelungen fest
- Legen Sie in einer vertraglichen Vereinbarung die genauen Rahmenbedingungen zum Arbeitszeitkonto, wie Ausgleichszeitraum oder maximale Anzahl von Plus- oder Minusstunden, Behandlung bei Dienstaustritten usw. fest.
- Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitszeitgesetz und die tariflichen Bestimmungen.
- Beim Langzeitkonto sollten Sie genau festlegen, wie mit angesammelten Zeitguthaben im Falle von einem Dienstaustritt vor Verbrauch des Guthabens umgegangen wird.
Schaffen Sie Transparenz
- Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, wie das Arbeitszeitkonto funktioniert, welche Regelungen gelten und welche Vorteile ein Arbeitszeitkonto bietet.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit auf ihre Arbeitszeitkonten zugreifen können.
Minimieren Sie Risiken durch gezielte Maßnahmen
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
- Entwickeln Sie Strategien für den Umgang mit Arbeitszeitkonten in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten.
Nutzen Sie digitale Tools
- Setzen Sie moderne Zeiterfassungssysteme ein, um die Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu verwalten.
- Verwenden Sie digitale Tools, um Berichte zu erstellen und so Restkontostände im Blick zu behalten.
8. So einfach geht Zeiterfassung bei einem Arbeitszeitkonto
Digitale Softwarelösungen helfen nicht nur dabei, Arbeitszeiten genau zu erfassen. Auch gesetzliche Vorgaben wie Höchstarbeitszeiten oder die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung können so eingehalten werden.
Mit timr integrieren Sie die digitale Zeiterfassung direkt in das Arbeitszeitkonto Ihrer Mitarbeiter. So werden Plus- und Minusstunden in Echtzeit erfasst und alle Abweichungen sind sofort sichtbar. Sie behalten jederzeit den Überblick über die Arbeitszeitkonten, was für mehr Transparenz und Genauigkeit in der Zeiterfassung sorgt.

9. Das sind die Vorteile und Nachteile von einem Arbeitszeitkonto

Vorteile
für Arbeitgeber
- Mehr Flexibilität bei der Personalplanung
- Besserer Umgang mit saisonalen Schwankungen und wechselnder Auftragslage
- Kostensenkung durch Vermeidung von Überstunden, saisonalen Neueinstellungen und Entlassungen
- Vereinfachte Lohnabrechnung dank transparenter Arbeitszeiterfassung
Vorteile für Arbeitnehmer
- Bessere Work-Life-Balance durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung
- Mehr Kontrolle über die eigene Arbeitszeit
- Möglichkeit, Arbeitszeiten an persönliche Bedürfnisse anzupassen
- Möglichkeit auf längerfristige Auszeiten
Nachteile für
Arbeitgeber
- Hoher administrativer Aufwand bei der Verwaltung der Arbeitszeitkonten
- Mögliche finanzielle Risiken durch nicht ausgeglichene Überstunden
- Mögliche Konflikte bei der Überstundenregelung
Nachteile für
Arbeitnehmer
- Mögliche psychische und körperliche Belastung durch kontinuierliche Überstunden
- Mögliche Unzufriedenheit bei Unklarheiten über den Abbau bei Plus- oder Minusstunden
- Keine sofortige Vergütung für Überstunden, da diese durch Freizeit abgegolten werden
- Unzufriedenheit, wenn man Plusstunden nicht im vereinbarten Ausgleichszeitraum abbauen kann
10. Die wichtigsten Fragen zu Arbeitszeitkonten
Wie wird ein Arbeitszeitkonto geregelt?
Wie wird ein Arbeitszeitkonto geregelt?
Häufig werden Arbeitszeitkonten durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Das liegt daran, dass der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten ein Mitbestimmungsrecht hat.
Folgende Punkte können in einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto festgehalten werden:
- Maximale Plus- und Minusstunden
- Dauer des Ausgleichszeitraums
- Regelungen zum Ausgleich des Zeitguthabens
- Regelungen im Umgang mit dem Arbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Regelungen zur Sicherung im Falle einer Insolvenz des Unternehmens
Fehlt ein Betriebsrat, kann mit Einzelvereinbarung im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto umgesetzt werden. Tarifverträge geben oft allgemeine Regeln für die flexible Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit vor. Im Arbeitsvertrag wird dann auf diese tariflichen Bestimmungen hingewiesen.
Wann ist ein Arbeitszeitkonto sinnvoll?
Wann ist ein Arbeitszeitkonto sinnvoll?
Ein Arbeitszeitkonto ist vor allem für jene Unternehmen sinnvoll, die folgende Arbeitszeitmodelle anbieten:
- Homeoffice bzw. Remote Work
- Gleitzeit (mit und ohne Kernarbeitszeit)
- Mitarbeiter auf Abrufbereitschaft
- Teilzeitmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten
- Jahresarbeitszeit
Auch Unternehmen mit saisonal schwankender Auftragslage können von Arbeitszeitkonten profitieren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gastronomiebetriebe
- Unternehmen im Tourismus
- Gartenbaubetriebe
Ist ein Arbeitszeitkonto Pflicht für Arbeitgeber?
Ist ein Arbeitszeitkonto Pflicht für Arbeitgeber?
Nein, ein Arbeitszeitkonto ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich um ein freiwilliges Instrument, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart werden muss (z. B. in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag).
Wie viele Stunden dürfen auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden?
Wie viele Stunden dürfen auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto.
Die maximale Anzahl wird im entsprechenden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgelegt.
Indirekt begrenzt § 3 des Arbeitszeitgesetzes die Stundenanzahl: Da die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden beträgt (in Ausnahmen 10 Stunden), sind bei einer 40-Stunden-Woche maximal 8 Überstunden pro Woche zulässig.