Vertrauensarbeitszeit in Deutschland: Definition, Regeln, Zeiterfassung & Umsetzung
Immer mehr Unternehmen setzen auf flexible Arbeitszeitmodelle, um den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden. Eines dieser Modelle ist die Vertrauensarbeitszeit, bei der Beschäftigte einen großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten erhalten.
Doch ist Vertrauensarbeitszeit angesichts der gesetzlichen Zeiterfassungspflicht in Deutschland überhaupt noch möglich?
Kurz gesagt: Vertrauensarbeitszeit ist in Deutschland weiterhin möglich. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Das Modell bedeutet also nicht “keine Zeiterfassung”, sondern flexible Arbeitszeitgestaltung mit verlässlicher Dokumentation.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Vertrauensarbeitszeit ist, wie sie funktioniert, welche gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gelten und welche Vorteile und Nachteile dieses Arbeitszeitmodell bietet – inkl. einer hilfreichen Checkliste zur Umsetzung in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit selbstständig und eigenverantwortlich einteilen.
Sie als Arbeitgeber vertrauen darauf, dass Ihre Mitarbeiter ihre vereinbarten Ziele und Aufgaben in einem festgelegten Zeitraum erfüllen. Und dies, ohne dass Sie mit den Arbeitnehmern konkrete Vorgaben zur genauen Lage der Arbeitszeit vereinbaren.
Bei der Vertrauensarbeitszeit legen Sie nur die Sollarbeitszeit mit Ihren Arbeitnehmern fest.
Eine genaue Einteilung, wann und wie lange Ihre Mitarbeiter täglich arbeiten müssen, findet nicht statt. Vielmehr geht es darum, dass die Arbeitnehmer ihre vereinbarten Aufgaben und Ziele termingerecht erledigen.

Das heißt: Beschäftigte können selbst über Beginn, Ende sowie Verteilung ihrer Arbeitszeit entscheiden. Sie können also zum Beispiel an einem Arbeitstag von 6 bis 15 Uhr oder von 11 bis 20 Uhr arbeiten.
Die Mitarbeiter müssen jedoch eigenverantwortlich darauf achten, dass sie die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche oder Monat und auch die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen und Ruhezeiten einhalten.
Wichtig
Auch wenn Mitarbeiter ihre Aufgaben schneller erledigen als erwartet, sind sie weiterhin verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vollständig zu leisten.
2. Ist Vertrauensarbeitszeit in Deutschland noch erlaubt?

Vertrauensarbeitszeit ist in Deutschland weiterhin erlaubt. Eine konkrete gesetzliche Regelung oder einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Die Umsetzung dieses Arbeitszeitmodells erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im entsprechenden Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Zusätzlich müssen Sie als Arbeitgeber eine Zielvereinbarung mit dem Mitarbeiter schriftlich festhalten. Darin sollten die Ziele oder Aufgaben, die der Arbeitnehmer erfüllen muss, klar definiert und genau formuliert sein. Außerdem sollte ein konkretes Zeitfenster festgelegt werden, innerhalb dessen diese Leistungen erbracht werden müssen.
Auch bei Vertrauensarbeitszeit sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Eine digitale Zeiterfassung hilft Ihnen dabei, diese Pflicht einfach und rechtssicher umzusetzen.
3. Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung: Was gilt aktuell?
Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht, dass Arbeitszeiten gar nicht mehr dokumentiert werden. Ganz im Gegenteil: Auch bei diesem flexiblen Modell sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Mit dem EuGH-Urteil vom Mai 2019 wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen (C-55/18).
Im September 2022 bestätigte ein BAG-Urteil diese Pflicht zur Zeiterfassung auch für Unternehmen in Deutschland (1 ABR 22/21). Demnach sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Systeme einzuführen, um Beginn, Ende und Dauer der geleisteten täglichen Arbeitszeit von Ihren Arbeitnehmern aufzuzeichnen.
Eine gesetzliche Umsetzung steht zwar noch aus. Im Koalitionsvertrag 2025 ist jedoch festgehalten, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll – wie genau, ist bislang noch offen (Stand: Juni 2026).
Klar ist: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit.
Das bedeutet aber nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit.
Beschäftigte erledigen ihre vereinbarten Aufgaben, während sie weiterhin ihre Arbeitszeiten selbstbestimmt und flexibel gestalten. Zusätzlich zeichnen sie fortan Beginn, Ende und Dauer ihrer Arbeitszeiten lückenlos auf.
Die wichtigsten Fragen zur Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit im Überblick:
| Frage | Antwort |
| Muss die Arbeitszeit bei Vertrauensarbeitszeit erfasst werden? | Ja, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden. |
| Wer muss die Arbeitszeiten erfassen? | Der Arbeitgeber kann die Zeiterfassung an die Mitarbeiter delegieren. |
| Wer ist für die Zeiterfassung verantwortlich? | Der Arbeitgeber bleibt für die Zeiterfassung verantwortlich. |
4. Gesetzliche Grenzen: Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden.
Für Arbeitnehmer gelten folgende gesetzliche Vorgaben:
- Die tägliche Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Diese kann vorübergehend auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag eingehalten wird. Zudem darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten.
- Nach 6 Stunden Arbeit steht den Beschäftigten eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
- Nach 9 Stunden Arbeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten gemacht werden.
- Zwischen 2 Arbeitstagen haben Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
5. Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit
Auch bei Vertrauensarbeitszeit können Überstunden entstehen. Nach § 16 Arbeitszeitgesetz müssen Sie als Arbeitgeber jene Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen.
Dabei ist es Ihnen freigestellt, die Aufzeichnungspflicht an die Mitarbeiter zu übertragen – unter der Voraussetzung, dass regelmäßige, stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Wie die entsprechenden Überstunden der Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit korrekt erfasst werden und ob ein Überstundenabbau in Zeitausgleich möglich ist, sollte vor der Einführung des Arbeitszeitmodells konkret geregelt werden.
Möglich ist z. B. die Führung eines Arbeitszeitkontos. Auf diesem werden die Arbeitszeiten sowie die Überstunden und Minusstunden der Beschäftigten genau aufgezeichnet. Die Mitarbeiter können etwaiges Zeitguthaben oder Zeitschulden dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder ausgleichen.
6. Für wen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?
Eine zentrale Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Arbeitnehmern.
Beide Seiten müssen dafür persönlich qualifiziert sein und über die notwendigen Kompetenzen verfügen. So sollten Ihre Mitarbeiter ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Fähigkeit zur Selbstorganisation aufweisen. Bei Ihnen als Vorgesetzter werden hingegen Führungsqualitäten, Vertrauensfähigkeit und die Kompetenz vorausgesetzt, realistische Zielvereinbarungen festzulegen.
Dies stellt sicher, dass Beschäftigte ihre Aufgaben tatsächlich in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erfüllen können, ohne dass es zu übermäßiger Arbeit oder zu mangelnder Auslastung kommt.
6.1. Diese Jobs sind für Vertrauensarbeitszeit gut geeignet
Es lassen sich nicht alle Jobs mit Vertrauensarbeitszeit gut vereinbaren. Dies gilt vor allem für Tätigkeiten, die an fixe Öffnungszeiten gebunden sind oder direkten Kundenkontakt voraussetzen.
Vertrauensarbeitszeit ist hingegen für jene Berufe geeignet, bei denen keine zeitlich bestimmte Anwesenheitspflicht gilt und die keinen festen Kundenkontakt haben.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Kreative Berufe, wie Grafikdesigner oder Künstler
- Journalisten oder Texter in der Redaktion bzw. in Agenturen
- Software-Entwickler und IT-Spezialisten
- Projektmanager
- Mitarbeiter im Außendienst
- Beschäftigte in der Forschung und Entwicklung
Übrigens
Häufig kommt die Vertrauensarbeitszeit in Unternehmen bei leitenden Angestellten oder Führungskräften zum Einsatz.
7. Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorteile
für Arbeitgeber
- Gesteigerte Motivation und Produktivität der Mitarbeiter
- Gestärkte Mitarbeiterbindung
- Ergebnisorientierte Arbeit ohne Absitzen der Arbeitszeit
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Hohe Flexibilität
- Weniger Fehlzeiten
- Gutes Betriebsklima durch Vertrauen statt Kontrolle
- Attraktives Image als Arbeitgeber
Nachteile für Arbeitgeber
- Weniger Kontrollmöglichkeiten und eventueller Kontrollverlust
- Unregelmäßige Erreichbarkeit der Beschäftigten und dadurch geringere Planbarkeit
- Missbrauchspotenzial durch Beschäftigte, die weniger arbeiten
- Erhöhter Koordinationsaufwand im Team
- Hohe Anforderungen an die Mitarbeiter (Selbstmanagement)
Vorteile
für Arbeitnehmer
- Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten
- Bessere Work-Life-Balance
- Mehr Eigenverantwortung und hoher Grad an Selbstbestimmtheit
- Fokus auf Arbeitsqualität und nicht auf Arbeitszeit
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Kein Absitzen der Arbeitszeit, wenn keine Arbeit zu erledigen ist
Nachteile für Arbeitnehmer
- Erhöhter Leistungsdruck und dadurch Gefahr der Überarbeitung
- Unklare Arbeitszeiten führen häufig zu ständiger Erreichbarkeit, was die die Trennung von Beruf und Familie erschwert
- Geringere Wertschätzung bei Mehrarbeit und Engagement
- Schwierigere Koordination und Abstimmung mit Kollegen
8. Vertrauensarbeitszeit rechtssicher einführen: Checkliste
Damit die Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit in Ihrem Unternehmen gelingt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Bestimmte Berufe: Nicht jede Position ist für Vertrauensarbeitszeit geeignet. Das Modell lässt sich vor allem mit Berufen ohne feste Anwesenheitspflicht oder Kundenkontakt vereinbaren.
- Selbstorganisation der Arbeitnehmer: Mitarbeiter müssen sich gut strukturieren und eigenverantwortlich arbeiten können.
- Regelmäßige Abstimmungen: Trotz Flexibilität sollten regelmäßige Abstimmungen stattfinden, um den Projektfortschritt zu besprechen.
- Arbeitszeiterfassung: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen geleistete Arbeitszeiten erfasst werden.
Unsere kostenlose Checkliste hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte systematisch zu erfassen und sicher umzusetzen.

9. So unterstützt Sie timr bei der Vertrauensarbeitszeit ohne Kontrollgefühl
timr hilft Unternehmen dabei, Vertrauensarbeitszeit gesetzeskonform umzusetzen, ohne das Modell in ein Kontrollinstrument zu verwandeln.
- Arbeitszeitmodell festlegen: Jeder Mitarbeiter wird in timr einem Arbeitszeitmodell zugeordnet – z. B. 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche.
- Vertrauensbasierte Arbeitszeit aktivieren: In einem zweiten Schritt können Sie einstellen, dass es sich um Vertrauensarbeitszeit handelt.
- Transparenz schaffen: Die täglichen Buchungen der Mitarbeiter sind weiterhin einsehbar. Es wird aber kein Zeitsaldo im Zeitkonto des Mitarbeiters gebildet. So bleibt der Fokus auf der Eigenverantwortung des Mitarbeiters.
- Regeln automatisch prüfen: timr erkennt automatisch, wenn z. B. tägliche Ruhezeiten, Pausen, usw. nicht eingehalten wurden – ohne dass Sie als Arbeitgeber aktiv kontrollieren müssen.
Vertrauensarbeitszeit rechtssicher umsetzen ohne Kontrollgefühl
Mit timr erfassen Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten einfach und selbstständig, während Arbeitgeber den Überblick über Arbeitszeit, Pausen und Überstunden behalten. So verbinden Sie flexible Arbeitszeitmodelle mit verlässlicher Dokumentation.
Jetzt timr ausprobieren und erleben, wie Zeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit einfach, gesetzeskonform und fair funktioniert.
10. Häufig gestellte Fragen zur Vertrauensarbeitszeit
Ist Vertrauensarbeitszeit in Deutschland noch erlaubt?
Ist Vertrauensarbeitszeit in Deutschland noch erlaubt?
Ja, Vertrauensarbeitszeit ist in Deutschland weiterhin erlaubt. Die Urteile des EuGH (2019) und des BAG (2022) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Deutschland schließen das Modell nicht aus.
Solange die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten und die Arbeitszeiten täglich dokumentiert werden, können Sie Vertrauensarbeitszeit schriftlich mit Ihren Arbeitnehmern vereinbaren.
Muss bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfasst werden?
Muss bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfasst werden?
Ja, auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden.
Wer ist für die Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit verantwortlich?
Wer ist für die Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit verantwortlich?
Der Arbeitgeber bleibt grundsätzlich für die Zeiterfassung verantwortlich. Er kann die Aufzeichnung zwar an die Mitarbeiter übertragen, muss aber sicherstellen, dass regelmäßige stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Können bei Vertrauensarbeitszeit Überstunden entstehen?
Können bei Vertrauensarbeitszeit Überstunden entstehen?
Ja, auch bei Vertrauensarbeitszeit können Überstunden entstehen. Unternehmen sollten deshalb vorab regeln, wann Überstunden als angeordnet oder geduldet gelten und wie sie dokumentiert und ausgeglichen werden.
Ist Vertrauensarbeitszeit das Gleiche wie Gleitzeit?
Ist Vertrauensarbeitszeit das Gleiche wie Gleitzeit?
Nein, Vertrauensarbeitszeit ist nicht das Gleiche wie Gleitzeit. Bei beiden handelt es sich zwar um ein flexibles Arbeitszeitmodell. Aber sie unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Ausgestaltung:
| Kriterium | Vertrauensarbeitszeit | Gleitzeit |
| Fokus | Ergebnis und Eigenverantwortung | Flexible Lage der Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens |
| Kernarbeitszeit | Eher untypisch | Häufig vorhanden |
| Zeiterfassung | Gesetzlich verpflichtend | Gesetzlich verpflichtend |
| Arbeitszeitkonto | Optional | Häufig zentraler Bestandteil |
| Geeignet für | Vor allem für Berufe ohne feste Anwesenheitspflicht oder Kundenkontakt | Breitere Einsatzbereiche |
Wie passen Vertrauensarbeitszeit und Kernarbeitszeit zusammen?
Wie passen Vertrauensarbeitszeit und Kernarbeitszeit zusammen?
Eigentlich schließen sich Vertrauensarbeitszeit und Kernarbeitszeit gegenseitig aus. Denn bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter frei entscheiden, wann sie ihre Arbeit erledigen.
Eine feste Anwesenheitspflicht, wie sie die Kernarbeitszeit vorsieht, widerspricht diesem Prinzip.
Allerdings können Sie als Arbeitgeber einen Zeitkorridor angeben. Das heißt: Mitarbeiter dürfen ihre Arbeitszeit innerhalb des festgelegten Zeitkorridors frei gestalten – z. B. Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr.
Für welche Unternehmen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?
Für welche Unternehmen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit eignet sich vor allem für Unternehmen, in denen Mitarbeiter ohne feste Anwesenheitspflicht oder direkten Kundenkontakt arbeiten (z. B. im Projektmanagement oder in der Forschung und Entwicklung).
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Vertrauensarbeitszeit?
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Vertrauensarbeitszeit?
Ja, nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was die Arbeitszeiten bei Vertrauensarbeitszeit betrifft. Demnach darf dieser folgendes mitbestimmen:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenregelung
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit