EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Das müssen Sie 2025 wissen

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Am 14. Mai 2019 traf der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen des sogenannten „Stechuhr-Urteils“ eine Grundsatzentscheidung und stellte fest, dass die Zeiterfassung für Arbeitgeber in der EU Pflicht ist.

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter täglich, systematisch und lückenlos erfassen. Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, entsprechende nationale, datenschutzkonforme Vorschriften zu erlassen, die die Zeiterfassungspflicht für Arbeitgeber regeln.

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

Das EuGH Urteil im Überblick

Die Bedeutung des Urteils

Umsetzung in Deutschland

1. Das Urteil im Überblick

1.1 Warum hat der EuGH dieses Urteil zur Zeiterfassung gefällt?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank zurück. Der EuGH entschied im Fall C-55/18, dass Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen, da ohne eine solche Erfassung die tatsächliche Arbeitszeit und Überstunden nicht nachweisbar seien. Das vollständige Urteil können Sie hier nachlesen.

EUGH Urteil

1.2 Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hat mit dem Stechuhr-Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos erfassen müssen. Der EuGH begründete sein Urteil damit, dass nur so die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie sichergestellt werden können. Daher müssen die Mitgliedsstaaten der EU ihre Arbeitgeber auf nationaler Ebene zur Arbeitszeiterfassung verpflichten.

1.3 Anforderungen des EuGH an ein System zur Arbeitszeiterfassung

Folgende Kriterien müssen Zeiterfassungssysteme zumindest erfüllen

Objektiv und manipulationssicher: Das System muss eine präzise und unparteiische Erfassung der Arbeitszeiten ermöglichen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Arbeitsstunden korrekt und vollständig aufgezeichnet werden und keine Manipulation der Zeiten möglich ist.

Verlässlich und nachweislich: Alle Daten müssen sicher gespeichert werden und die Zeiterfassung muss gegen Datenverlust geschützt sein. Zur Beweissicherung darf es zudem nicht möglich sein, einmal dokumentierte Zeiten zu verändern.

Zugänglich: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen problemlos Zugang zu den erfassten Arbeitszeiten haben. Dies ermöglicht Transparenz und Überprüfbarkeit, sodass beide Parteien die erfassten Zeiten einsehen und kontrollieren können.

Zugänglich: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen problemlos Zugang zu den erfassten Arbeitszeiten haben. Dies ermöglicht Transparenz und Überprüfbarkeit, sodass beide Parteien die erfassten Zeiten einsehen und kontrollieren können.

Datenschutz ist bei der Einführung und Nutzung von Zeiterfassungssystemen von zentraler Bedeutung! Mit einer sorgfältigen Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen stellen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind als auch der Datenschutz Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.

Wie genau die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst werden soll, hat der EuGH nicht ausdrücklich definiert. Die Form der Zeiterfassung können Sie also frei wählen.

Für die Ausgestaltung sind die Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten selbst verantwortlich. Theoretisch kann die Arbeitszeit sowohl mit der Hand per Stift und Papier oder in Excel als auch mit einem digitalen Zeiterfassungssystem dokumentiert werden.

Mehr als 3.000 Unternehmen, die timr täglich im Einsatz haben, sind sich einig

Digitale Zeiterfassung ist die effizienteste Art der Arbeitszeiterfassung.

2. Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Deutschland genau?

In Deutschland war eine verpflichtende Zeiterfassung bisher nur für bestimmte Branchen im Rahmen des Mindestlohngesetzes vorgesehen. Darüber hinaus mussten bisher laut Arbeitszeitgesetz nur Überstunden, die über die Regelarbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen, erfasst werden.

Aufgrund des Stechuhr-Urteils müssen in Zukunft alle deutschen Arbeitgeber nun Systeme zur Arbeitszeiterfassung schaffen, die eine objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassung ermöglichen und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. 

Deutschland

2.1. Ab wann gilt das EuGH-Urteil in Deutschland?

Das Urteil ist seit seiner Veröffentlichung für Deutschland rechtsverbindlich, da es unmittelbare Wirkung hat. Dies liegt daran, dass der EuGH seine Entscheidung auf Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta der EU stützt, die unmittelbar rechtsverbindlich ist und unmittelbare Rechte für EU-Bürger schafft. 

2.2. Bedeutet die Arbeitszeiterfassungspflicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit in Deutschland?

Nein. Die Arbeitszeiterfassungspflicht erfordert Anpassungen in der Dokumentation von Arbeitszeiten, aber sie bedeutet nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Unternehmen können weiterhin flexible Arbeitsmodelle anbieten, solange sie sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten und dokumentiert werden. 

2.3 Bisherige Entwicklung zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht in Deutschland

In Deutschland hat der nationale Gesetzgeber bisher noch kein Gesetz erlassen, um das Urteil des EuGH in nationales Recht umzusetzen. Folgende Schritte sind bisher erfolgt:

  1. EuGH-Urteil 2019 – Startschuss für die Zeiterfassungspflicht: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war der Ausgangspunkt für die Debatte über die Zeiterfassungspflicht und sorgte in Deutschland für Aufmerksamkeit, blieb jedoch zunächst ohne konkrete Folgen. 
  2. BAG-Urteil 2022 – Zeiterfassungspflicht bestätigt: Am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Damit setzte das BAG das EuGH-Urteil um und unterstrich, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einzuführen.
  3. Referentenentwurf des BMAS 2023 – Vorschlag zur Ausgestaltung der Zeiterfassungspflicht: Im Juni 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.
Arbeitszeiterfassung - Die gesetzlichen Anforderungen

3. Umsetzung des EuGH-Urteils in Deutschland 2025

Obwohl es mit dem Referentenentwurf des BMAS 2023 bereits einen Anlauf gegeben hat das EuGH-Urteil in nationales Recht umzusetzen, ist mit einer Umsetzung in naher Zukunft wohl nicht zu rechnen.

Da bisher keine entsprechenden nationalen Gesetzesänderungen erlassen wurden, befinden sich Unternehmen damit in einer Art Übergangsprozess. Durch das BAG Urteil sind aber bereits jetzt alle deutschen Arbeitgeber zur umfassenden Zeiterfassung verpflichtet.

Betriebe müssen sich jedenfalls auf strengere Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung einstellen und letztendlich ein entsprechendes System implementieren, das den Anforderungen gerecht wird.

Bis ein neues Arbeitszeitgesetz erlassen wird, das konkrete Rahmenbedingungen enthält, gelten für Sie jedenfalls weiterhin die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften.